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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach: 

Batur Jure (m) 1981 Rüchligstrasse 10
8912 Obfelden
CEO bisher parteilos
Bulliard Sirin (w) 1986 Raihaltenstrasse 83
8912 Obfelden
Landschaftsarchitektin bisher parteilos
Burgat Laurent (m) 1974 Villaweg 5
8912 Obfelden
Direktor Development neu parteilos
Hegglin Etter Christa (w) 1974 Lötschenmattstr. 48
8912 Obfelden
Kaufmännische Angestellte bisher Die Mitte
Williner Kevin (m) 1988 Im Usserdorf 4
8913 Ottenbach
Berufsschullehrer bisher parteilos


Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach:

Batur Jure (m) 1981 Rüchligstrasse 10
8912 Obfelden
CEO bisher parteilos

Gemäss § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagenbis spätestens 18. November 2025, 11:30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der politischen Gemeinde Obfelden oder Ottenbach hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach). Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Downloads

Wahlvorschlag Nachmeldefrist [pdf, 109 KB]

11. November 2025

Gemeinderat Obfelden
(Wahlleitende Behörde)